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Verwalterbestellung: Laufzeit und Vergütung festlegen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer zur Bestellung eines (hier: neuen) Verwalters entspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn Vertragsdauer und Verwalterhonorar und somit die wichtigsten Vertragselemente feststehen. Sind diese zentralen Punkte wie im vorliegenden Fall bei Beschlussfassung unklar, so kann dieser angefochten werden.

Auch bei Trennung von Bestellung des Verwalters und Abschluss des Verwaltervertrags gilt kein anderes, da Vergütung und Vertragsdauer von grundlegender Bedeutung für die Wohnungseigentümer sind und daher zumindest über diese Eckpunkte ein Beschluss zu fassen ist.


LG Düsseldorf, 30.12.2011 - Az: 16 S 30/10


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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