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Abstimmung über die Jahresabrechnung - erst Abrechnungsunterlagen offen legen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vor Beschlussfassung über die Jahresabrechnung ist den Eigentümern hinreichend Gelegenheit zu geben, sämtliche Abrechnungsunterlagen sowie die Einzelabrechnungen

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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