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Verwalter muß auf Förderungsmöglichkeiten bei Umstellung auf Gas hinweisen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wohnungseigentumsverwalter sind verpflichtet, die Eigentümer bei der Heizungsumstellung auf Gas auf bestehende Förderungsmöglichkeiten hinzuweisen. Bei Unterlassen macht sich der Verwalter schadensersatzpflichtig. Hätten die Eigentümer bei zumutbarer Sorgfalt erkennen können, daß Fördermittel zustehen, so ist der Anspruch wegen Mitverschuldens zu mindern.


LG Mönchengladbach, 29.09.2006 - Az: 5 T 51/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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