Wird ein Verwalter mittels Eigentümerbeschluß neugewählt, dessen Jahresabrechnungen grobe Mängel aufweisen und lassen weitere Tatsachen Zweifel an seiner Eignung aufkommen, so widerspricht der Eigentümerbeschluß der ordnungsgemäßen Verwaltung.
OLG Köln, 08.06.2005 - Az: 16 Wx 53/05
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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