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Alle Verwalter-Bewerber einladen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es verstößt nicht gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn bei Vorlage von Bewerbungsunterlagen mehrerer Verwalter nach Prüfung der Unterlagen lediglich die als geeignet erscheinenden zur Vorstellung in der Eigentümerversammlung eingeladen werden und dort einer der (geeigneten) Bewerber zum Verwalter gewählt bzw. bestellt wird.


OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - Az: 3 Wx 202/01


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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