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Verwalter haftet nicht persönlich für Rechnungen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kann keine persönliche Haftung des Verwalters abgeleitet werden, wenn dieser den Versorgungsbetrieben die Übernahme der Hausverwaltung mitteilt und gleichzeitig bittet, Rechnungen für das verwaltete Objekt künftig ihm zuzusenden.


KG - Az: 12 U 328/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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