Es kann keine persönliche Haftung des Verwalters abgeleitet werden, wenn dieser den Versorgungsbetrieben die Übernahme der Hausverwaltung mitteilt und gleichzeitig bittet, Rechnungen für das verwaltete Objekt künftig ihm zuzusenden.
KG - Az: 12 U 328/02
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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