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Verwalterhaftung für Handwerkerrechnung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die Bezahlung der Rechnung eines Handwerkers, der vom hierzu ermächtigten Verwalter beauftragt wurde, haftet der Verwalter i.a. nicht persönlich.
Wenn der Verwalter bei Auftragserteilung erkennbar in dieser Funktion auftritt, sind vielmehr besondere Umstände erforderlich, um auf eine persönliche Haftung schließen zu können.


BGH - Az: VII ZR 12/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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