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Abberufungsbeschluss der Wohnungseigentümer: fristlose Kündigung des Verwaltervertrages?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde die Jahresabrechnung 1997 bis zum 3.7.1998 noch nicht erstellt, so liegt hierin kein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters. Vorliegend hätte die Abrechnung

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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