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Trittschall auf dem Parkettfußboden

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Sofern ein Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Beseitigung einer durch Trittschall verursachten Störung geltend machen will (hier: Lärmbelästigung aufgrund eines verlegten Parkettfußbodens), so ist zu klären, welches Schallschutzniveau in der gesamten Wohnanlage besteht. Der Anspruch ist nämlich dann nicht begründet, wenn das Schallschutzniveau der Wohnung, von dem die Störgeräusche ausgehen, nicht unter dem allgemeinen Niveau liegt.

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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