Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.778 Anfragen

Eiszapfen - bei Absturz haftet der Eigentümer!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Werden Schneeüberhänge und Eiszapfen nicht von der Dachkante entfernt, so kann der Eigentümer zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn diese fremdes Eigentum beschädigen.
Vorliegend hatte ein Eigentümer unter Mißachtung der entsprechenden Verpflichtung in § 7 der städtischen Straßenordnung, die Eiszapfen nicht von der Dachkante des Hauses entfernt und auch nicht den Gefahrenbereich unterhalb des Daches abgesperrt. In der Folge wurde ein parkendes Fahrzeug beschädigt (Schadenshöhe: über 2000 Euro), der Eigentümer des Pkws klagte auf Schadensersatz. Da es sich nicht um eine Dachlawine handelte (für die der Eigentümer in schneearmen Regionen nicht haftet), sondern um nach der Straßenordnung zu beseitigende Eiszapfen, musste der Eigentümer des Hauses die Zeche komplett zahlen.


LG Wuppertal, 11.01.2012 - Az: 8 S 56/11


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant