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Treppenlift kann nicht ohne weiteres bei Gehbehinderung eingebaut werden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Will ein Wohnungseigentümer aufgrund seiner Gehbehinderung einen Treppenlift einbauen, so benötigt er die Zustimmung aller beeinträchtigten Eigentümer, da es sich hierbei um eine baulicher Veränderung handelt. Bei der Interessenabwägung

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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