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Keine Massagepraxis zur sexuellen Entspannung in einer Eigentumswohnanlage!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch dann, wenn gemäß Teilungserklärung freiberufliche und kleingewerbliche Betriebe in den Wohnungen erlaubt sind, ist eine Massagepraxis zur sexuellen Entspannung hiervon nicht gedeckt.

Ein solcher Betrieb hat regelmäßig negative Auswirkungen auf Verkehrswert und Mietpreise der übrigen Eigentumswohnungen und ist somit ein nicht hinzunehmender Nachteil für die übrigen Eigentümer.


OLG Hamburg, 09.10.2008 - Az: 2 Wx 76/08

ECLI:DE:OLGHH:2008:1009.2WX76.08.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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