Auch dann, wenn gemäß Teilungserklärung freiberufliche und kleingewerbliche Betriebe in den Wohnungen erlaubt sind, ist eine Massagepraxis zur sexuellen Entspannung hiervon nicht gedeckt.
Ein solcher Betrieb hat regelmäßig negative Auswirkungen auf Verkehrswert und Mietpreise der übrigen Eigentumswohnungen und ist somit ein nicht hinzunehmender Nachteil für die übrigen Eigentümer.
Ein solcher Betrieb hat regelmäßig negative Auswirkungen auf Verkehrswert und Mietpreise der übrigen Eigentumswohnungen und ist somit ein nicht hinzunehmender Nachteil für die übrigen Eigentümer.
OLG Hamburg, 09.10.2008 - Az: 2 Wx 76/08
ECLI:DE:OLGHH:2008:1009.2WX76.08.0A
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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