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Iso-Fenster ohne Zustimmung eingebaut - Rückbaupflicht?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Baut ein Eigentümer ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft neue Iso-Fenster ein, so muss dennoch keine Rückbaupflicht bestehen, obwohl es sich hierbei um eine bauliche Veränderung handelt, die zustimmungspflichtig ist. Da im entschiedenen Fall der Einbau von modernen Fenstern keine konkreten und objektiven Beeinträchtigungen für die Eigentümergemeinschaft verursacht und insbesondere weder eine Schimmelbildung herbeigeführt noch die Fassadenoptik beeinträchtigt hat und auch kein höherer Instandhaltungsaufwand zu erwarten war, bestand eine Verpflichtung zum Rückbau der alten Kastenfenster somit nicht.


KG - Az: 24 W 15/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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