Baut ein Eigentümer ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft neue Iso-Fenster ein, so muss dennoch keine Rückbaupflicht bestehen, obwohl es sich hierbei um eine bauliche Veränderung handelt, die zustimmungspflichtig ist. Da im entschiedenen Fall der Einbau von modernen Fenstern keine konkreten und objektiven Beeinträchtigungen für die Eigentümergemeinschaft verursacht und insbesondere weder eine Schimmelbildung herbeigeführt noch die Fassadenoptik beeinträchtigt hat und auch kein höherer Instandhaltungsaufwand zu erwarten war, bestand eine Verpflichtung zum Rückbau der alten Kastenfenster somit nicht.
KG - Az: 24 W 15/07
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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