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Wohnungseigentümergemeinschaft muss in ihrer Gesamtheit verklagt werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist rechts- und parteifähig soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt und muss in ihrer Gesamtheit verklagt

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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