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Geschossdecken einer Tiefgarage

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei Geschossdecken einer Tiefgarage handelt es sich zwingend um einen Teil des Gemeinschaftseigentums. Hierzu gehört insbesondere auch die aus Brandschutzgründen erforderliche Betonüberdeckung über der Bewehrung.


OLG München, 13.08.2007 - Az: 34 Wx 75/07


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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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