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Sanierungsmaßnahme nicht als Zuweisung zur Instandhaltungsrücklage ausweisen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Ausweisung einer Sonderumlage für konkrete Sanierungsmaßnahmen, die im gleichen Wirtschaftsjahr erhoben und zweckentsprechend verbraucht wurde, als Zuweisung zur Instandhaltungsrücklage

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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