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Gemeinschaftseigentum per Mehrheitsbeschluß nicht übertragbar

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Teile des Gemeinschaftseigentums können nicht durch Mehrheitsbeschluß zum Sondereigentum einzelner Wohnungseigentümer erklärt werden. Dies erfordert einen einstimmigen Beschluß.


OLG München, 21.02.2007 - Az: 34 Wx 103/05


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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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