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Keine Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen durch Alteigentümer

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine wirksame Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung kann nur durch im Grundbuch eingetragene Eigentümer erfolgen. Alteigentümer haben keine Anfechtungsbefugnis

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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