Wird Sondereigentum in der Teilungserklärung als "Laden" bezeichnet, so bedeutet dies nicht eine Nutzungsbeschränkung mit Vereinbarungscharakter, sofern sich aus der Gemeinschaftsordnung ergibt, daß sämtliche Sondereigentumseinheiten nicht von vorneherein ausschließlich der Nutzung als Wohnraum oder als Gewerberaum zugeordnet werden.
OLG München, 25.04.2007 - Az: 32 Wx 137/06
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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