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Sondereigentum „Laden“: zwingende Nutzungsbeschränkung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird Sondereigentum in der Teilungserklärung als "Laden" bezeichnet, so bedeutet dies nicht eine Nutzungsbeschränkung mit Vereinbarungscharakter, sofern sich aus der Gemeinschaftsordnung ergibt, daß sämtliche Sondereigentumseinheiten nicht von vorneherein ausschließlich der Nutzung als Wohnraum oder als Gewerberaum zugeordnet werden.


OLG München, 25.04.2007 - Az: 32 Wx 137/06


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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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