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„Laden“: nur für Einzelhandelsgeschäfte

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Sondereigentum in der Teilungserklärung als "Laden" bezeichnet, so liegt eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter vor. Die Nutzung durch ein Großhandelsgeschäft

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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