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Pflegeheim in Eigentumswohnung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da ein Pflegeheim in einer urspr. für Wohnzwecke vorgesehenen Eigentumswohnung i.d.R. mit erheblichen Störungen für die übrigen Eigentümer einhergeht, muß die in der Teilungserklärung vorgesehene Zustimmung des Verwalters zur Ausübung eines gewerblichen Betriebes aus wichtigem Grund versagt werden.


OLG Köln, 04.07.2006 - Az: 16 Wx 122/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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