Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft haftet jeder einzelne Eigentümer als Gesamtschuldner für die Entgeltlast für die Straßenreinigung.
Hinweis AnwaltOnline:
Die auf anderen Eigentümer entfallenen Beträge kann der in Anspruch genommene Schuldner von diesen zurückverlangen, da die entspr. Anteile im Innenverhältnis geschuldet werden.
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KG, 06.04.2006 - Az: 1 U 96/05
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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