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Garderobe im Treppenhaus - bauliche Veränderung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird eine Garderobe im Treppenhaus angebracht, so handelt es sich um eine Inanspruchnahme des Alleingebrauchs an Teilen des Gemeinschaftseigentums. Hierfür ist die Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer erforderlich.


OLG München, 15.03.2006 - Az: 34 Wx 160/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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