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Nachträglichen Trittschallschutz selbst bezahlen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Wohnungseigentümer kann von der Eigentümergemeinschaft nicht die Kosten für eine nachträglich eingebaute verbesserte Trittschalldämmung als Instandsetzung

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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