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Eigentümerversammlung nur im näheren Umkreis

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch dann, wenn es sich um ein Anlageobjekt handelt, gilt der Grundsatz, daß eine Eigentümerversammlung im näheren Umkreis stattzufinden hat. Es ist hierbei unerheblich, ob die Mehrheit der Eigentümer außerhalb des Ortes, in dem sich das Objekt befindet, wohnt.

Ist ein Beschlußanfechtungsantrag wegen Einberufungsmangels erfolgreich, so ist es gerechtfertigt, die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers und der Antragsgegner (die übrigen Eigentümer) dem Verwalter aufzuerlegen.


OLG Köln, 06.01.2006 - Az: 16 Wx 188/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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