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Balkonbelag kann nicht von Eigentümergemeinschaft geregelt werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde mehrheitlich beschlossen, daß ein ursprünglich lose verlegter Bodenbelag auf den Balkonen des Sondereigentums nicht geändert werden darf, so ist dies nichtig.

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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