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Nachträglicher Schallschutz?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Wohnungseigentümer kann grundsätzlich nur den bei Begründung des Wohnungseigentums vorhandenen Schallschutz verlangen. Wurden von einem anderen Eigentümer keine die Situation verschlechternde Maßnahmen durchgeführt,

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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