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Reparaturrücklage muß nicht vor Sonderumlage ausgeschöpft werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht kein Anspruch eines Eigentümers darauf, daß eine vorhandene Reparaturrücklage vor Erhebung einer Sonderumlage ausgeschöpft wird. Ein Beschluss, bei Vorliegen von nachvollziehbaren, sachlichen Gründen (z.B. bevorstehende

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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WAIBEL, A., Freiburg