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Müllschlucker können nur einstimmig stillgelegt werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da es sich bei der Stillegung eines Müllschluckers um einen Gebrauchsentzug handelt, kann eine entsprechende Maßnahme von den Wohnungseigentümern nur einstimmig beschlossen werden.


OLG Frankfurt, 30.08.2004 - Az: 20 W 440/01


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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