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Abfallgebühren - Vermieter haftet für Mieterschulden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter zur Sperrmüllentsorgung einen Abfallcontainer bestellt, konnte die anfallenden Gebühren aber nicht tragen. Der Landkreis nahm daraufhin den Vermieter in Anspruch. Vor Gericht bekam der Landkreis Recht, da die maßgebliche Abfallsatzung ausdrücklich vorsah, dass auch der Eigentümer eines Grundstücks für Abfallgebühren haftet. Das Risiko, dass ein Mieter wirtschaftlich nicht zur Zahlung der Abfallgebühren in der Lage ist, ist nicht von der Allgemeinheit zu tragen, sondern von dem Eigentümer als Vermieter. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob der Vermieter von der Abfallentsorgung gewusst hat oder nicht.


VG Koblenz, 24.06.2010 - Az: 7 K 1230/09.KO


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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Natalie Reil, Landshut