Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter zur Sperrmüllentsorgung einen Abfallcontainer bestellt, konnte die anfallenden Gebühren aber nicht tragen. Der Landkreis nahm daraufhin den Vermieter in Anspruch. Vor Gericht bekam der Landkreis Recht, da die maßgebliche Abfallsatzung ausdrücklich vorsah, dass auch der Eigentümer eines Grundstücks für Abfallgebühren haftet. Das Risiko, dass ein Mieter wirtschaftlich nicht zur Zahlung der Abfallgebühren in der Lage ist, ist nicht von der Allgemeinheit zu tragen, sondern von dem Eigentümer als Vermieter. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob der Vermieter von der Abfallentsorgung gewusst hat oder nicht.
VG Koblenz, 24.06.2010 - Az: 7 K 1230/09.KO
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


