Im vorliegenden Fall hatte es ein Verwalter versäumt, einen ausgezogenen insolventen Gewerberaummieter über noch offene Schadensersatzforderungen zu informieren. Nach sechs Monaten verjährte die Forderung. Da diese nun nicht mehr durchsetzbar
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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