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Vermieter haftet nur für Mängel, die ihm angezeigt wurden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Haftung des Vermieters für Verletzungen, die sich ein Mieter beim Stolpern über Risse schadhafter Bodenplatten der angemieteten Flächen zugezogen hat, kommt nur dann in Betracht, wenn der Mangel auch vom Mieter angezeigt wurde.


OLG Düsseldorf, 12.08.2008 - Az: I-24 U 44/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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