Es liegt nicht nur ein faktisches Nutzungsverhältnis vor, wenn nach Ablauf eines Mietverhältnisses die vereinbarte Miete vom Mieter weitergezahlt wird und die Mietsache weiter benutzt wird. In diesem Fall besteht der bisherige Vertrag weiter oder aber es liegt ein neuer Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist und ansonsten gleichen Vertragsbedingungen vor.
OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - Az: 24 U 189/05
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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