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Nutzungsentschädigung auch, wenn Mitmieter ausgezogen ist?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch gegenüber einem bereits ausgezogenen Mitmieter hat ein Vermieter Anspruch auf Nutzungsentschädigung, da Mitmieter gesamtschuldnerisch haften. Die Herausgabe der Wohnräume

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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