Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.618 Anfragen

Aufwendungsersatz für Mieter bei Weitervermietung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt ein Vermieter früher als vereinbart in den Genuß werterhöhender Aufwendungen, die der Mieter getätigt hat, so schuldet der Vermieter zwar nicht deren Ersatz, es ist jedoch die durch die Aufwendungen veranlasste Erhöhung des Ertragswertes auszugleichen. Maßgeblich hierfür ist der Vergleich des Mietertrages im vorzeitig beendeten und im nachfolgenden Mietverhältnis.
Dieser Bereicherungsanspruch des Mieters entsteht unabhängig davon, wie lange die werterhöhenden Aufwendungen zurückliegen, erst bei Rückgabe des Mietobjekts nach Beendigung des Mietverhältnisses.


OLG Rostock, 24.02.2005 - Az: 3 U 187/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant