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Set-Top-Box muß sich der Mieter selber kaufen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mieter kann nicht verlangen, daß seine Wohnung mit Decoder für digitales terrestrisches Fernsehen ausgestattet wird oder ihm die bei entsprechender Ausstattung entstandenen Kosten erstattet

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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