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Kein Steuerabzug für Abstandszahlungen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Abstandszahlungen, die für den vorzeitigen Auszug eines Mieters gezahlt werden, um eine Eigennutzung der Wohnung zu ermöglichen, sind nicht als Werbungskosten absetzbar.
Diese Ausgabe ist der privaten Lebensführung und nicht der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung zuzurechnen.


BFH - Az: IX R 38/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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