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Verlustverrechnung bei befristetem Mietvertrag?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird eine Vermietertätigkeit von Beginn an nur kurzfristig - vorliegend 5 Jahre - angelegt, so fehlt es an einer Einkünfteerzielungsabsicht, wenn innerhalb dieses Zeitraumes kein postives Gesamtergebnis erreichbar ist. Im vorliegenden Fall war der Mietvertrag von Beginn auf 5 Jahre befristet, da die Wohnung im Anschluß daran selbst genutzt werden sollte. Der Verlustabzug wurde somit vorliegend versagt.


BFH - Az: IX R 57/00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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