Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.636 Anfragen

Grundschuld mit 48% Zinsen

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Da eine Grundschuld mit einem Zinssatz von 48% sittenwidrig ist, darf diese nicht ins Grundbuch eingetragen werden.

Der Entscheidung lag ein Darlehensvertrag eines gewerblichen Pfandleihunternehmens zugrunde. Nach diesem Vertrag sollte dem Eigentümer ein Darlehen über 10.000 Euro gewährt werden, Hierfür würden Zinsen von 1% pro Monat (12% pro Jahr) und "Gebühren" von 3% pro Monat (36% pro Jahr) anfallen. Als Sicherheit für das Darlehen sollte eine Grundschuld an dem fraglichen Grundstück über 15.000 Euro zuzüglich 48% Zinsen pro Jahr bestellt werden. Zudem sollte der Eigentümer sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein Grundeigentum unterwerfen. Eine entspr. notarielle Urkunde war bereits erstellt, das Grundbuchamt lehnte die Eintragung jedoch ab, weil der Zinssatz sittenwidrig sei.
Das Gericht schloss sich der Ansicht des Grundbuchamtes an. Hier bestand ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, üblich seien derzeitig für mittels Grundpfandrecht gesicherte Kredite Zinsen von allenfalls 5% p.a., auf jeden Fall weit unter 10%. Die verlangten 48% liegen weit über jedem üblichen Satz, dies gilt auch dann, wenn der Satz von 48% pro Jahr der Regelung in § 10 Pfandleihverordnung entspricht. Hier handelt es sich nämlich nicht um eine Pfandleihe sondern um einen abgesicherten Darlehensvertrag, es ist dann keinesfalls zulässig, eine Vergütung für "Kosten des Geschäftsbetriebes" zu erheben.


OLG Schleswig, 05.09.2012 - Az: 2 W 19/12


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Rheinische Post 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schnelle Bearbeitung. Habe schön öfter über die Plattform Anwälte beauftragt und war immer zufrieden.
Verifizierter Mandant
sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant