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Beschlagnahme von Wohnungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Will eine Gemeinde eine Wohnung beschlagnahmen um eine drohende Obdachlosigkeit aufgrund einer Zwangsräumung abzuwenden, so darf dies nur für bis zu sechs Monate erfolgen. Darüber hinaus ist der Nachweis notwendig, dass anderweitiger zumutbarer Wohnraum nicht zur Verfügung steht.

Zwar ist nach dem Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die Beschlagnahme einer Wohnung zur Abwendung einer drohenden Obdachlosigkeit möglich. Insbesondere für eine Familie mit einem kleinen Kind stellt die Obdachlosigkeit eine erhebliche Gefahr dar.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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