Ein Mieter, der statt des in der Wohnung vorhandenen Linoleum Teppich verlegen will, ist nicht berechtigt, die Zimmertüren zu kürzen, wenn der Abstand zwischen Türunterkante und Linoleum die entsprechenden DIN-Normen erfüllt.
AG Berlin-Lichtenberg, 09.06.2011 - Az: 111 C 319/09
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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