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Kochen in der Mietwohnung verboten?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kann einem Mieter nicht verwehrt werden, in der Wohnung zu kochen - schließlich entspricht dies einem sozialtypischen Verhalten.

Zudem handelt es sich bei Essensgerüchen auch nicht sofort um einen Verstoß gegen mietvertragliche Verpflichtungen. Dass beim Kochen auch Gerüche entstehen, ist ein unmittelbarer natürlicher Bestandteil des Kochens. Sie sind von allen Beteiligten hinnehmbar und auch hinzunehmen, sofern sie nicht in einer erheblichen Intensität und Regelmäßigkeit auftreten (z.B. Gewerbebetrieb) und somit über den Rahmen des Alltagslebens hinausgehen.

Kochgerüche (auch von fremdartigen oder ungebräuchlichen Zutaten) sind auch nicht per se unerträglich oder nicht hinnehmbar.


AG Hamburg-Harburg, 21.09.1992 - Az: 643 C 230/92


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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