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Topf auf dem Herd vergessen - nicht immer grob fahrlässig!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin die Wohnung verlassen und es übersehen, die Herdplatte mit einem Topf erhitzten Schmalzes abzuschalten. Dies führte zu einem Wohnungsbrand und die Mieterin wurde von der vom Vermieter abgeschlossenen

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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