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Schäden an der Mietsache - im Streitfall ist der Vermieter in der Beweislast!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vermieter ist in der Beweislast, wenn streitig ist, ob die vermieteten Räume infolge des Gebrauchs des Mieters beschädigt wurden oder nicht. Der Vermieter muss eine mögliche eigene Verantwortung für den Schaden ausräumen. Eine Haftung des Mieters für einen nicht vom Mieter verursachten zufälligen Schaden scheidet aus. Im vorliegenden Fall war es nach einem Wohnungsbrand möglich, dass ein Wackelkontakt in einer Steckdose schadensursächlich war. Die Schadensersatzklage des Vermieters wurde daher abgewiesen.


OLG Hamburg, 13.02.2009 - Az: 9 U 170/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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