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Garage gehört untrennbar zur Wohnung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine gemietete Garage im selben Anwesen gehört untrennbar zur Wohnung. Daher darf die Garage nicht gesondert gekündigt werden. Das Gericht wies mit dieser Begründung die Räumungsklage eines Hauseigentümers gegen den Mieter zurück.


AG Frankfurt/Main, 16.02.2009 - Az: 33 C 3686/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Natalie Reil, Landshut