Werden Schwalbennester von einer Hausfassade beseitigt, so verstößt dies gegen das Naturschutzgesetz. Der Verstoß kann dazu führen, dass Kunstnester anzubringen sind, so dass die Schwalben nach ihrer Rückkehr aus dem Süden wieder entsprechende Niststätten vorfinden. Im vorliegenden Fall waren von einem Unternehmer, der 70 Mehlschwalbennester von seiner Hausfassade entfernt hatte, 30 künstliche Niststätten (Kosten ca. EUR 2000) anzubringen.
VG Düsseldorf, 20.03.2009 - Az: 25 K 64/09
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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