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Stellplatz muss nicht geländewagentauglich sein!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Soll ein Stellplatz für ein überdurchschnittlich großes Fahrzeug gemietet werden, so obliegt es dem Mieter, sich zu vergewissern, dass das Fahrzeug (hier: Geländewagen) dort auch abgestellt werden kann. Es ist unerheblich, ob der Vermieter dem Mann zugesichert

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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JG