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300.000 € Rückstand - Wasser kann gesperrt werden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bestehen erhebliche Zahlungsrückstände (vorliegend über 300.000 EUR) und ist nicht zu erwarten, daß diese getilgt werden, so kann ein Unternehmen, das einen Wasserversorgungsvertrag

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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