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Haus vorübergehend unbewohnt – Hausratversicherung gilt weiter

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wohnen die Hauseigentümer und -bewohner vorübergehend bei Angehörigen, so bleibt der Schutz einer Hausratversicherung bestehen, da weder eine Verlegung des Lebensmittelpunktes

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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